Kruso Logo
Kontaktiere uns

Einführung in WCAG 2.2: Neue Richtlinien für Webzugänglichkeit

Mit der Weiterentwicklung digitaler Dienste steigen auch die Anforderungen an die Barrierefreiheit. Ist Ihre Weblösung darauf vorbereitet?

Mit den aktualisierten Empfehlungen zur Webzugänglichkeit steigen die Anforderungen an Unternehmen. Kleine Anpassungen, wie größere Schaltflächen und eine einfachere Navigation, können für Ihre Nutzer einen großen Unterschied machen. Doch was bedeuten die neuen Regeln für Sie? Lesen Sie weiter, um Einblicke in die wichtigsten Änderungen zu erhalten.

Was ist WCAG?

WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines und ist eine Sammlung von Empfehlungen zur Web-Barrierefreiheit, die vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden. Diese Richtlinien sind die am häufigsten verwendeten Standards in der Gesetzgebung zur digitalen Barrierefreiheit, und das W3C veröffentlicht regelmäßig Updates, um neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Schon bald wird der Fokus noch stärker darauf liegen, zugängliche und benutzerfreundliche Websites zu gestalten, die die Bedürfnisse aller Menschen – unabhängig von möglichen Einschränkungen – erfüllen. WCAG 2.2 wurde bereits veröffentlicht, und im Jahr 2025 wird erwartet, dass die europäische Norm EN 301 549 mit den neuesten Empfehlungen aktualisiert wird. Für Unternehmen im privaten und öffentlichen Sektor innerhalb der EU ist es entscheidend, über diese Änderungen informiert zu bleiben.

Derzeit basiert EN 301 549 auf den Empfehlungen von WCAG 2.1, doch die aktualisierte Version soll bis 2025 vollständig implementiert sein. Daher ist es sinnvoll, sich bereits jetzt auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Hier ist ein Überblick über die neuen WCAG 2.2-Regeln, die voraussichtlich im Jahr 2025 in die Gesetzgebung aufgenommen werden:

  1. 2.4.11 Fokus nicht verdeckt (Focus Not Obscured)

    Diese Richtlinie verlangt, dass das Fokus-Element eines Nutzers nicht durch andere Inhalte auf der Seite, wie z. B. Cookie-Banner oder Pop-up-Nachrichten, verdeckt wird. Dadurch wird sichergestellt, dass Nutzer, die mit der Tastatur navigieren, jederzeit erkennen können, wo sich ihr aktueller Fokus befindet.

  2. 2.5.7 Ziehbewegungen (Dragging Movements)

    Um die Benutzererfahrung zu verbessern, müssen Ziehbewegungen auf Touchscreens durch einfachere Alternativen ersetzbar sein. Dies hilft insbesondere Nutzern, die Schwierigkeiten haben, komplexe Fingerbewegungen auf mobilen Geräten auszuführen.

    Ein Beispiel dafür ist ein Videoplayer: Wenn der Nutzer die Zeitleiste (Scrubber) per Ziehen verschieben kann, muss es auch möglich sein, direkt zu einem bestimmten Punkt zu springen – beispielsweise durch einen einfachen Klick mit der Maus.

  3. 2.5.8 Zielgröße (Target Size)

    Diese Richtlinie legt eine Mindestgröße für interaktive Elemente wie Schaltflächen und Links fest. Sie müssen mindestens 24x24 Pixel groß sein, um Nutzern mit motorischen Einschränkungen oder Personen mit größeren Fingern auf kleinen Bildschirmen die Navigation zu erleichtern.

  4. 3.2.6 Konsistente Hilfe (Consistent Help)

    Wenn Hilfsoptionen wie Chat-Funktionen, FAQs oder Support-Links auf einer Website angeboten werden, müssen sie auf der gesamten Seite einheitlich verfügbar sein. Dies stellt sicher, dass Nutzer jederzeit und unabhängig von ihrem aktuellen Standort auf der Website leicht Hilfe finden können.

  5. 3.3.7 Redundante Eingabe (Redundant Entry)

    Nutzer sollten vermeiden müssen, dieselben Informationen mehrfach einzugeben. Beispielsweise sollte, wenn ein Nutzer seine Adresse bereits im Lieferfeld eingegeben hat, das System diese Information speichern, sodass sie nicht erneut im Rechnungsadressfeld eingegeben werden muss. Dies erleichtert die Nutzung und verbessert die Benutzerfreundlichkeit, insbesondere für Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen.

  6. 3.3.8 Barrierefreie Authentifizierung (Accessible Authentication)

    Beim Login und anderen Authentifizierungsvorgängen sollten Nutzer mit kognitiven oder motorischen Einschränkungen nicht auf das Merken von Passwörtern oder komplexe Eingaben angewiesen sein. Stattdessen sollten barrierefreie Alternativen angeboten werden, wie z. B. biometrische Anmeldemethoden (Fingerabdruck, Gesichtserkennung) oder Einmalpasswörter per E-Mail oder SMS. Dies erleichtert den Zugang und verbessert die Benutzerfreundlichkeit für alle.

Barrierefreies Internet: Ein vollständiger Überblick

Für viele private Unternehmen ist Web-Barrierefreiheit noch Neuland. Deshalb haben wir alle wichtigen Informationen an einem Ort zusammengefasst, damit Sie sich einfach und schnell mit den notwendigen Änderungen vertraut machen können – und das rechtzeitig vor der Frist im Juni 2025.

Werfen Sie einen Blick in unser Whitepaper, um einen umfassenden Überblick zu erhalten und mehr über die wichtigsten Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie die Vorteile für Ihr Unternehmen zu erfahren.

(Tipp: Es lohnt sich!)

Download

    Leider können wir dieses Formular nicht anzeigen. Vielleicht haben Sie Adblocker aktiviert?

    Wer muss die neuen WCAG 2.2-Richtlinien einhalten?

    Öffentliche Organisationen sind bereits seit 2016 verpflichtet, die WCAG 2.1-Standards für digitale Barrierefreiheit einzuhalten. Jetzt müssen sie damit beginnen, ihre digitalen Lösungen an die aktualisierte Version WCAG 2.2anzupassen.

    Ab 2025 gelten diese Anforderungen auch für eine Vielzahl privater Unternehmen im Rahmen des European Accessibility Act (EAA). Dieses Gesetz betrifft unter anderem E-Commerce-Unternehmen, Banken, Transportunternehmen, Medienplattformen sowie andere Dienstleister, die auf digitale Plattformen angewiesen sind.

    Für diese Unternehmen ist es entscheidend, ihre digitalen Lösungen frühzeitig anzupassen, um potenzielle Sanktionenzu vermeiden und die Zugänglichkeit für alle Nutzer zu verbessern. Da Web-Barrierefreiheit für viele private Unternehmen Neuland ist, kann die korrekte Umsetzung viel Zeit in Anspruch nehmen – ein frühzeitiger Start ist daher ratsam.

    Gesetzgebung zur Barrierefreiheit im Web 2025Wissen

    Ãœberlassen Sie es den Profis

    Seit 2016 hat Kruso zahlreiche öffentliche Organisationen dabei unterstützt, die Barrierefreiheit ihrer digitalen Plattformen sicherzustellen – und wir stehen auch weiterhin bereit, Ihre Plattform zu überprüfen.

    Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstützung benötigen, um Ihre digitalen Lösungen zukunftssicher und barrierefreizu gestalten!