Kopenhagen
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Es mag kompliziert erscheinen, aber lassen Sie uns das gemeinsam entwirren.
Seien wir ehrlich – die Gesetze zur Web-Barrierefreiheit können wie ein Labyrinth aus technischen Begriffen und verwirrenden Abkürzungen wirken. Aber keine Sorge, geben Sie nicht auf! Wir helfen Ihnen, den Durchblick zu behalten und konzentrieren uns auf das, was wirklich wichtig ist.
Eine internationale Organisation, die Webstandards entwickelt.
Eine vom W3C erstellte Sammlung von Richtlinien, die eine Vielzahl von Empfehlungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Webinhalten umfasst. Die neueste veröffentlichte Version ist WCAG 2.2.
Die europäische Norm für digitale Barrierefreiheit, die das vollständige Set an Empfehlungen aus WCAG 2.1 sowie einige zusätzliche Richtlinien enthält. Allerdings wird erwartet, dass die Norm 2025 mit den neuen Empfehlungen aus WCAG 2.2 aktualisiert wird.
Eine EU-Richtlinie, die 2016 verabschiedet wurde und Anforderungen an die Web-Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor durchsetzt. Das Gesetz verpflichtet die betroffenen Organisationen, die Richtlinien der EN 301 549 einzuhalten.
Eine EU-Richtlinie, die 2016 verabschiedet wurde und Anforderungen an die Web-Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor durchsetzt. Das Gesetz verpflichtet die betroffenen Organisationen, die Richtlinien der EN 301 549 einzuhalten.
Die Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit verstehen
Die Web Accessibility Directive (WAD) konzentriert sich hauptsächlich auf Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors. Doch mit der Einführung des European Accessibility Act (EAA) ändern sich die Anforderungen. Ab Juni 2025 wird eine breitere Palette privater Unternehmen verpflichtet sein, Maßnahmen zur Barrierefreiheit umzusetzen.
Der EAA umfasst spezifisch folgende Produkte und Dienstleistungen:
Computer und Betriebssysteme
Geldautomaten (ATMs), Ticket- und Check-in-Automaten
Smartphones
TV-Geräte im Zusammenhang mit digitalen Fernsehdiensten
Telefondienste und zugehörige Geräte
Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten wie Fernsehsendungen und zugehöriger Verbraucherausrüstung
Dienstleistungen im Bereich des Luft-, Bus-, Schienen- und Wasserverkehrs für Passagiere
Bankdienstleistungen
E-Books
E-Commerce
Diese Unternehmen müssen die Standards der EN 301 549 einhalten. Die aktuellste Version, EN 301 549 V3.2.1, basiert hauptsächlich auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die vom World Wide Web Consortium (W3C) veröffentlicht wurden.
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